Impressum

Angaben nach § 5 TMG, DL-Info-V und § 18 II MStV

Kanzlei Holzinger
Steuerberater ● Rechtsanwältin
Partnerschaft

Eschersheimer Landstraße 563
60431 Frankfurt am Main

Telefon: (069) 47 88 57 53
Telefax: (069) 47 88 57 66
Email: info@kanzlei-holzinger.de

Registergericht
Amtsgericht Frankfurt am Main PG 1809
USt-ID-Nr DE265162352

Partner / Verantwortlich
Markus Holzinger, Dipl.-Betriebsw. (FH), Steuerberater
Felicitas Holzinger, LL.M., Rechtsanwältin

Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Steuerberater und Rechtsanwältin wurden jeweils in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Angaben für Steuerberater Markus Holzinger
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 1530020, E-Mail: info@stbk-hessen.de

Die maßgeblichen berufs- und gebührenrechtlichen Regelungen für Steuerberater

– Steuerberatungsgesetz (StBerG)
– Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB)
– Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)
– Steuerberatervergütungsverordnung (StBGebV)

sind über die Internetseite der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) unter „www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht/steuerberatungsrecht“ abrufbar.

Angaben für Rechtsanwältin Felicitas Holzinger
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 17 00 98-01, E-Mail: info@rak-ffm.de

Die maßgeblichen berufs- und gebührenrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte

– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) und das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

sind über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter „www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht“ abrufbar.

Berufshaftpflichtversicherung
HDI-Gerling Firmen und Privat AG, Riethorst 2, 30659 Hannover.

Der Versicherungsschutz des Steuerberaters bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Fall eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO) und b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts; diese Risikoausschlüsse gelten nicht für die Staaten Europas, die Türkei, die Russische Föderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören.

Der Versicherungsschutz der Rechtsanwältin bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, mit Ausnahme desjenigen der Türkei, und vor außereuropäischen Gerichten.

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Bildnachweise
Kanzleifotos: Moritz Reich, alle weiteren Bilder: Pixabay.